Mietinstrumente


 

Von der 1/32 Geige bis zum 3/4 Bass können Sie bei uns alles mieten.

Bitte vereinbaren Sie doch einen Termin damit es für uns einfacher ist ein passendes Instruments für Sie vorzubereiten.


Geige

1/32 bis 4/4 CHF 22.- pro Monat, Mindestmiete 6 Monate CHF 132,-

Ab einem höheren Vertragswert als CHF. 2200.- beträgt die Miete pro Monat 1% vom Vertragswert


Viola

1/8 bis 4/4 Geigengrösse und Grösser (36-42cm) CHF 30.- pro Monat, Mindestmiete 6 Monate CHF 180.-

      Ab einem höheren Vertragswert als CHF. 3000.- beträgt die Miete pro Monat 1% vom Vertragswert         

 


Cello

1/16 bis 4/4 CHF 44.- pro Monat, Mindestmiete 6 Monate Fr. 264.-

Ab einem höheren Vertragswert als Fr. 4400.- beträgt die Miete pro Monat 1% vom Vertragswert 


Bass

1/16 bis 3/4 CHF 60.- pro Monat, Mindestmiete 6 Monate Fr. 360.- 

Ab einem höheren Vertragswert als Fr. 6000.- beträgt die Miete pro Monat 1% vom Vertragswert


Vertragsbestimmungen

Nach der Mindestmietzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Es ist keine schriftliche Kündigung notwendig. Die Rückgabe des Mietinstrument ist entscheidend. Für die vertraglich festgesetzte Mindestmietzeit ist der Mietzins auch dann zu entrichten, wenn das Instrument aus irgendwelchen Gründen früher

zurückkommt.

 

Die Mietobjekte sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Allfällig notwendige Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter ausgeführt werden, Unterhalts Arbeiten die auf normale Abnützung zurückzuführen sind, werden vom Vermieter auf eigene Kosten ausgeführt. Alle anderen Reparaturen und Ersatz von Saiten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, bei jeder Beschädigung der Mietobjekte dies sofort dem Vermieter zu melden.

 

Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand auf seine Kosten versichern zu lassen. Der Mieter haftet für die aus der Verletzung der Versicherungspflicht entstehenden Schäden im Vertragswert.

 

Der Mieter verpflichtet sich, einen allfälligen Wechsel seines Wohnortes mindestens 10 Tage vorher dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Weiter ist der Vermieter von einer drohenden oder schon erfolgten Pfändung, Retention etc. sofort zu benachrichtigen. Bei einer solchen hat der Mieter den Beamten von dem Eigentum der Vermieter Mitteilung zu machen. Der Mieter ist verantwortlich und haftbar für alle Schäden, der dem Vermieter durch Unterlassung dieser Anzeige entsteht.

 

Der Mieter darf das Instrument weder veräussern, noch verpfänden, noch belehnen lassen, oder sonst wie rechtlich darüber

verfügen.

 

Wenn der Mieter gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstösst, ist der Vermieter berechtigt, diesen Vertrag sofort ohne weiteres aufzulösen, das Instrument ohne gerichtlichen Entscheid abzuholen und allfälligen Schadenersatz zu verlangen. Eine Betreibung durch uns stellt eine Kündigung des Mietvertrages dar, durch Zahlung der geforderten Summe wird diese Kündigung hinfällig.

Bei solchen Vertragsverstössen wird dem Vermieter oder deren Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis zugestanden, die Mietobjekte nach entsprechender Voranmeldung jederzeit zu besichtigen oder in der Wohnung des Mieters abzuholen.

 

Einigen sich die beiden Parteien auf den Kauf eines Streichinstrumentes, so wird die bezahlte Miete von

maximal 12 Monaten, als bereits erhaltene

Anzahlung angerechnet.